Infos zum Erwerb von Waffen und Munition

Waffenkategorien laut Gesetz :

Kategorie A Kategorie B Kategorie C
Verbotenes Waffen- und
Kriegsmaterial
Genehmigungpflichtige Waffen,
die nicht der Kategorie
A angehören. z. B. Selbstlade-
Büchsen, Repetierflinten,
Faustfeuerwaffen und halbautomatische
Schusswaffen.
Meldepflichtige Waffen, die
nicht A oder B angehören.
z. B.
Schusswaffen mit gezogenem
Lauf,
Repetierbüchsen,
Bockbüchsflinten, Einlaufflinten, Drillinge, Doppelflinten
usw.
Erwerb Bedarfsnachweis (z. B. Sportschütze/
Selbstverteidigung)
psychologischer Test / WBK*
oder WP* Jagd kartenbesitzer*
von psychologischem
Test ausgenommen.
Frei ab 18 Jahren.
Bei sofortiger Übernahme jedoch
JK / WBK / WP
notwendig, sonst
3 Tage Wartefrist.
Führen WP JK oder WP
Registrierung oder
Meldung
Durch den Fachhandel. Bei
Privatpersonen, durch Meldung
sowohl des Überlassers,
sowie des Erwerbers an
die jeweiligen Behörden.
Durch den Fachhandel. Bei
Überlassungen
zwischen Privat personen
ebenfalls über den Fachhandel.

*Waffenkategorien und gesetzliche Vorschriften zum Führen der Waffe. (WP: Waffenpass, WBK: Waffenbesitzkarte, JK: Jagdkarte)

Im Zuge der Verlässlichkeitsprüfung (alle 5 Jahre) oder anlässlich eines Antrages zur Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, oder eines Waffenpasses hat sich die Behörde davon zu überzeugen, ob der Antragsteller voraussichtlich mit Schusswaffen sachgemäss umgehen wird; dasselbe gilt anlässlich einer Überprüfung der Verlässlichkeit. Zwei Beweismittel sieht die Behörde vor: Erstens der Nachweis des ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe. Im allgemeinen wird hier der Nachweis für den Jäger durch die Vorlage einer gültigen Jagdkarte erbracht. Bei Sportschützen durch Ergebnislisten von Wettkämpfen bzw. Bestätigung des jeweiligen Vereins. Oder zweitens die Bestätigung eines Gewerbetreibenden (Waffenhändlers), wonach der Betroffene auch im praktischen Umgang mit (seinen) Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde. Diese als Waffenführerschein bezeichnete Bestätigung können Sie natürlich auch bei mir erwerben.

Kann ich „einfach so“ eine Waffe kaufen?

Waffen der Kategorie C (Büchsen / Flinten) sind in Österreich ab dem 18. Lebensjahr ohne Genehmigung zur erwerben. Für den Erwerb beim Waffenfachhändler reicht ein amtlicher Lichtbildausweis. Sie benötigen somit für eine Vielzahl von Langwaffen keine Waffenbesitzkarte und keinen Waffenpass!

Welche Voraussetzung muss ich für den Erwerb dieser Waffen erfüllen?

  • Vollendetes 18. Lebensjahr
  • Registrierung der Waffe im Zentralen Waffenregister durch den Waffenfachhändler

Was brauche ich, um mir eine Pistole oder einen Revolver kaufen zu können?

Faustfeuerwaffen sind, wie Repetierflinten oder halbautomatische Schusswaffen,Waffen der Kategorie B. Für deren Erwerb benötigen Sie:

  • eine Waffenbesitzkarte oder
  • einen Waffenpass

Was ist der Unterschied zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenpass?

Die Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb und Besitz der Waffe. Die Waffe darf aber nicht geführt (d.h. außerhalb von Wohn- und Betriebsräumen sowie eingefriedeten Liegenschaften geladen getragen) werden. Der Waffenpass berechtigt zum Erwerb, Besitz und dem Führen der Waffe.

Wie komme ich zu einer Waffenbesitzkarte?

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Glaubhaftmachung des Bedarf (z. B. Sportschießen, Selbstverteidigung innerhalb von Wohn- und Betriebsräumen,…)
  • Waffenpsychologisches Gutachten (nicht erforderlich bei Inhaber/in einer gültigen Jagdkarte)
  • Waffenführerschein (nicht erforderlich bei Nachweis des regelmäßige Gebrauchs einer Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe)
  • Mit diesen Voraussetzungen Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde (Hauptwohnsitz)

Wie komme ich zu einem Waffenpass ?

Grundsätzlich gelten für einen Waffenpass die gleichen Voraussetzungen wie für eine Waffenbesitzkarte nur muss die Antragstellerin/der Antragsteller gegenüber der Behörde glaubhaft machen, dass sie/er außerhalb von Wohn oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann!

Wie viele Waffen kann ich mit einer Waffenbesitzkarte/ einem Waffenpass besitzen?

Grundsätzlich wird das Dokument für 2 Waffen der Kategorie B ausgestellt. Für Sportschützen und Sammler gelten unter gewissen Voraussetzungen Ausnahmen bzw. können Erweiterungen beantragt werden. Detaillierte Auskunft dazu erhalten Sie bei Ihrer Waffenbehörde.

Wie komme ich zu meiner Waffe oder Munition?

Grundsätzlich dürfen Waffen und Munition in Österreich nicht versendet werden. Ausnahme Waffen können zu anderen Waffenhändler geschickt werden und vom Kunden dort gegen eine Legitimierung abgeholt werden.
Daher wäre es am besten, ihr kommt bei mir direkt vorbei und holt die Waffen und Munition persönlich ab.

Wichtig:
Nur bei Neuantrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses ist es notwendig, den Waffenführerschein sofort zu erlangen. Wenn Sie bereits einen Waffenpass oder eine Waffenbesitzkarte besitzen, ist der Waffenführerschein erst im Zuge der 5-jährigen Verlässlichkeitsprüfung erforderlich. (Die Behörde setzt zur Erbringung des Nachweises eine Nachfrist.) Eine prophylaktische Absolvierung des Waffenführerscheins macht keinen Sinn, da der praktische Teil nur jeweils für ein halbes Jahr seine Gültigkeit behält! Machen Sie die Schulung also erst dann, wenn Sie dazu aufgefordert werden!